Die Entscheidung, eine Grundschuld zu löschen, ist oft weniger kompliziert als gedacht – aber sie hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Neben den Gebühren für Notar und Grundbuchamt sollte man auch prüfen, ob die Löschungsbewilligung vollständig vorliegt und ob alte Sicherungszweckerklärungen noch wirksam sind.
Eine fachkundige Vorbereitung spart hier Zeit und unnötige Wege.Die Löschung erfolgt über den Notar, der die sogenannte Löschungsbewilligung der Bank benötigt. Diese bestätigt, dass keine Forderung mehr besteht. Der Notar reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein.
Kosten:
- Notar und Grundbuchamt berechnen Gebühren nach dem Wert der Grundschuld.
- In der Regel liegen die Kosten zwischen 0,2 % und 0,5 % des eingetragenen Betrags.
- Bei einer Grundschuld über 150 000 € sind das etwa 300 – 750 €.
Tipp:
Wenn Sie Ihre Immobilie bald erneut finanzieren möchten,
lohnt sich oft die Abtretung statt der Löschung – so sparen Sie doppelte Gebühren.