Ein Darlehenswiderruf ist möglich, wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag fehlerhaft ist.
Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer das Darlehen auch nach Jahren noch widerrufen kann – mit der Möglichkeit, von der Bank gezahlte Zinsen zurückzufordern.
Wann kann ein Darlehenswiderruf geltend gemacht werden?
Wenn Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist:
→ Das kann der Fall sein, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wie sie im BGH-Urteil XI ZR 72/15 definiert wurden.
Wann ist ein Darlehenswiderruf nicht mehr möglich?
→ Wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, und keine Fehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen.
→ Wenn keine fehlerhaften Klauseln im Vertrag vorhanden sind, die das Widerrufsrecht beeinflussen.
Für viele Kreditnehmer kommt es überraschend, dass sie noch Jahre nach Abschluss des Vertrages widerrufen können.
Eine rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung kann Ihnen helfen, zu viel gezahlte Zinsen und Kosten zurückzufordern.