Was wird konkret geprüft?
Bei einer sachverständigen Kreditprüfung geht es nicht um eine pauschale Bewertung, sondern um die nachvollziehbare Auswertung der vorhandenen Unterlagen. Ziel ist eine klare, rechnerisch nachvollziehbare Grundlage für den Mandanten, die anwaltliche Vertretung oder die weitere rechtliche Prüfung
Entscheidend ist, ob sich die geltend gemachte Bankforderung rechnerisch nachvollziehen lässt.
Kontokorrentkredite
Prüfung von Kreditlinie, Laufzeit, Inanspruchnahme, Zinsbelastung und Entwicklung des Kontokorrentkredits.
Sollzinsen und Überziehungszinsen
Nachvollziehung der berechneten Zinsen und Prüfung, wie sich die Zinsbelastung über die Jahre entwickelt hat.
Kontoauszüge und Zinsabrechnungen
Auswertung der Kontoentwicklung, Buchungen, Belastungen, Gutschriften und Zinsabschlüsse.
Firmenkredite und Betriebsmittelkredite
Prüfung gewerblicher Finanzierungen, insbesondere wenn kurzfristige Kreditlinien dauerhaft genutzt wurden.
KfW-Darlehen und Prolongationen
Einordnung von Förderdarlehen, Zinsbindung, Prolongation, Restschuld und Belastung über die Hausbank.
Umbuchungen und Umschuldungen
Nachstellung, welche Beträge tatsächlich zurückgeführt, umgeschuldet oder auf andere Konten übertragen wurden.
Grundschulden und Zweckerklärungen
Prüfung, welche Forderungen durch Grundschulden und Zweckerklärungen abgesichert wurden.
Forderungskonto nach Kündigung
Nachvollziehung von Restschuld, Zinsen, Kosten, Zahlungen und Verwertungserlösen nach Kreditkündigung.
Wirtschaftliche Gesamtbelastung
Zusammenführung der Ergebnisse, damit die Bankforderung rechnerisch und wirtschaftlich verständlich wird.